Erklärung zur Barrierefreiheit

…gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Erklärung der Bioenergie Gruppe zur Barrierefreiheit

Die Bioenergie Gruppe ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen von Unternehmen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bioenergiegruppe.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist teilweise vereinbar mit den Bestimmungen des BaFG sowie den technischen Anforderungen der ÖNORM EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Konformitätsstufe AA.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  1. PDF-Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden (§ 1 Abs. 3 Z. 2 BaFG)

  2. Eingebettete Kartenanwendungen (z. B. Google Maps) – wesentliche Adressinformationen werden in Textform bereitgestellt (§ 1 Abs. 3 Z. 3 BaFG)

  3. Inhalte von Dritten, die außerhalb der Kontrolle von Steirer Pellets liegen (§ 1 Abs. 3 Z. 4 BaFG)

  4. Kontraste und Farbgestaltung (Erfolgskriterium 1.4.3  Stufe AA)
  5. Archivierte Inhalte, die nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr aktualisiert werden (§ 1 Abs. 3 Z. 5 BaFG)

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

  • Schrittweise Anpassung der Navigation für vollständige Tastaturbedienbarkeit

  • Optimierung der Farbkontraste und Skalierbarkeit der Schriftgrößen

  • Barrierefreie Auszeichnung zukünftiger Dokumente (z. B. PDFs mit Tags und Alt-Texten)

  • Integration strukturierter Überschriften und Alternativtexte für Bilder

  • Schulung von Redakteur:innen zur barrierefreien Inhaltsgestaltung

Erstellung dieser Erklärung

  • Diese Erklärung wurde am 24. Juni 2025 erstellt und basiert auf:

    • einer Selbsteinschätzung durch das interne Web-Team

    • ergänzenden Prüfungen durch automatisierte Tests

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote sowie Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese mittels unten angeführten Formulars zu melden.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt: Formular zur Meldung von Barrieren

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2025 überprüft und aktualisiert.

Für Fragen oder Kommentare zu unserem Online-Auftritt wenden Sie sich bitte an:

Webredaktion

 marketing@bioenergie.at